Familienrat

Vorsitzende

Monika Klingspor-Klewinghaus

Stellvertretender Vorsitzender

Peter Klingspor

Schatzmeister

Hagen Schönemann

Beisitzer

Ingo Klingspor
Leonie Klingspor
Ursula Schmeck (Archiv)
Hubert Schönemann.

Satzung 

Präambel

Getragen von dem Wunsch, das von Carl Klingspor begonnene Werk weiterzuführen, hat der Familienrat am 23.11.1997 diese Vereinbarung entworfen:

§ 1 Name

Der Name des Verbandes lautet: „Verband der Familien Klingspor, Klingsporn, Klingenspor und Familien ähnlicher Schreibweisen“.

§ 2 Zweck des Verbandes

Der Familienverband verfolgt den Zweck, den Kontakt der Familien untereinander zu fördern und die Familiengeschichte zu erforschen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der den Namen Klingspor, Klingsporn, Klingenspor o.ä. trägt, mit einem dieser Namensträger verwandt ist oder sich für den Zweck des Verbandes interessiert. Der Wunsch zur Mitgliedschaft ist in schriftlich dem Familienrat zu erklären. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang dieser Erklärung beim Familienrat. Die Mitgliedschaft wird beendet durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist, oder durch Tod. 

§ 4 Organe

Organe des Verbandes sind:

a) der Familienrat

b) die Familienversammlung.

§ 5 Familienrat

Der Familienrat besteht aus:

a) der / dem Vorsitzenden

b) der / dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) der / dem Schatzmeisterin / Schatzmeister

d) den 4 Beisitzer / innen

 

Der Familienrat wird von der Familienversammlung für die Zeit bis zur nächsten Familienversammlung gewählt. Scheidet ein Mitglied aus, so ergänzt sich der Familienrat bis zur nächsten turnusmäßigen Wahl.

§ 6 Zuständigkeiten und Aufgaben des Familienrates

Der Familienrat ist für alle Angelegenheiten des Familienverbandes zuständig, soweit diese nicht der Familienversammlung obliegen. Der Familienrat entscheidet insbesondere über:

  1. Haushalt
  2. Einladung und Vorbereitung der Familienversammlung und des Familientages
  3. Ausführungen und Beschlüsse der Familienversammlung
  4. Aufträge zur Familienforschung
  5. Redaktion und Versand eines Mitteilungsblattes.

 

Der Familienrat trifft sich nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Seine Mitglieder erhalten keine Entschädigung. Die Auslagen für Porto, Telefon, Reisen etc. werden gegen Nachweis ersetzt. Abstimmungen im Familienrat erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden.  

§ 7 Familienversammlung

In der Familienversammlung haben nur Mitglieder des Verbandes eine Stimme. Andere Teilnehmer sind als Gäste willkommen. Die Familienversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

 

  1. Entgegennahme des Berichtes des Familienrates
  2. Entgegennahme des Kassenberichtes
  3. Entgegennahme der Berichte über die Rechnungsprüfung
  4. Entlastung des Familienrates
  5. Wahl des Familienrates
  6. Wahl von zwei Rechnungsprüfern
  7. Anregung und Vorschläge an den Familienrat für die weitere Arbeit
  8. Festlegung der Mindesthöhe des Mitgliedsbeitrages.

 

Die Familienversammlung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem anderen Familienratsmitglied geleitet. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit der stimmenberechtigten Mitglieder. 

§ 8 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder verpflichten sich jährlich einen Beitrag zu zahlen, mit dem die Zwecke des Familienverbandes finanziert werden. Die Mindesthöhe des Beitrages zum Familienverband wird von der Familienversammlung festgelegt. Mitglieder, welche mit ihrem Beitrag in Rückstand sind, verlieren das Stimmrecht.

§ 9 Auflösung des Familienverbandes

Über die Auflösung des Familienverbandes und die Verwendung des Vermögens entscheidet die Familienversammlung im Sinne der Verbandsziele mit Zwei-Drittel-Mehrheit.